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Patienteninformationen

Als Patient sieht man sich oft mit einer Vielzahl von organisatorischen Fragen und Regelungen konfrontiert. Wir haben deshalb hier Informationen gesammelt, die unserer Erfahrung nach wichtig für Sie sind. ​Durch eine gute Vorbereitung tragen Sie, lieber Patient, liebe Patientin, wesentlich dazu bei, dass Ihre Behandlung schneller und besser erfolgen kann.

Terminvergabe / Bestellsystem

Die bisherige Form der „offenen Sprechstunde“ (jeder Patient kommt während der Öffnungszeiten, wann er möchte) können wir in Zukunft nicht mehr anbieten. Die Gründe dafür liegen vor allem in der wachsenden Zahl an Patienten, den höheren Anforderungen an die Dokumentation sowie der Notwendigkeit, die verfügbare Zeit pro Patient besser planbar zu machen.

Neues System: Terminsprechstunde

Jeder Patient benötigt für sein Anliegen einen Termin. Die Terminvergabe erfolgt in der Regel telefonisch. Am Telefon schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Danach wird es von unserem Team nach Dringlichkeit eingeordnet:

  • Akute Fälle (z. B. starke Schmerzen, Infekte, Notfälle) erhalten einen kurzfristigen Termin.
  • Planbare Anliegen (z. B. Befundbesprechung, Vorsorge, Rezeptwünsche mit Beratung) werden zeitlich gestaffelt vergeben.

Wichtiger Hinweis für Patienten

Die Reihenfolge im Wartezimmer entspricht nicht immer der Ankunftszeit, sondern richtet sich nach Dringlichkeit und Terminvereinbarung. Bitte haben Sie Verständnis, dass Patienten mit akuten Beschwerden unter Umständen vorgezogen werden müssen.

Vorbereitung auf den Termin

Damit wir die Zeit im Termin effektiv nutzen können, bitten wir Sie: Notieren Sie sich vorab Ihre wichtigsten Beschwerden und Fragen.

Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit, zum Beispiel:

  • Blutdruck- oder Blutzuckertagebücher,
  • aktuelle Arztbriefe,
  • Laborbefunde,
  • Medikationspläne,
  • wichtige Unterlagen von Fachärzten.

Warum ist das neue System notwendig?

In der bisherigen offenen Sprechstunde konnte es passieren, dass sehr viele Patienten gleichzeitig kamen. Dies führte zu langen Wartezeiten und Hektik, von der weder Patienten noch Ärzte profitieren.

Durch Terminvergabe können wir:

  • Wartezeiten besser steuern,
  • ausreichend Zeit für Gespräche einplanen,
  • eine strukturiertere Patientenversorgung gewährleisten.

Unser Ziel ist es, die knappe Arztzeit so einzusetzen, dass jeder Patient die bestmögliche Behandlung erhält. Ihre Mithilfe bei der Terminvereinbarung und der guten Vorbereitung auf den Termin ist dafür entscheidend.

Chroniker-Kontrollen

Hintergrund und Notwendigkeit

Für Patienten mit chronischen Erkrankungen (z. B. Bluthochdruck, Diabetes, Herzinsuffizienz, COPD usw.) gibt es besondere Abrechnungsziffern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Die Chronikerpauschale (EBM 03220) kann nur abgerechnet werden, wenn mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt pro Quartal erfolgt. Erfolgt kein persönlicher Kontakt und wird lediglich eine Verwaltungspauschale (EBM 01430) abgerechnet, kann im Folgequartal keine Chronikerpauschale mehr abgerechnet werden – selbst wenn dann ein Arztkontakt stattfindet.

Das bedeutet: Auch bei gut eingestellten Patienten ist es zwingend notwendig, dass mindestens einmal pro Quartal ein Kontakt in der Praxis stattfindet. Ohne diesen Kontakt ist eine sachgerechte und wirtschaftliche Abrechnung nicht möglich.

Organisation in unserer Praxis

Um die Versorgung sinnvoll und effizient zu gestalten, haben wir folgendes Modell eingeführt:

Einmal pro Halbjahr: ausführlicher Termin

  • Dauer: ca. 20 Minuten.
  • Inhalte: Besprechung von Laborwerten, Befunden, Medikamentenanpassungen, aktuellen Beschwerden, Vorsorgeempfehlungen.
  • Ziel: umfassender Überblick über den Gesundheitszustand und langfristige Therapieplanung.

Einmal pro Halbjahr: kurzer Kontrolltermin

  • Dauer: ca. 5 Minuten.
  • Voraussetzung: Patient bringt vollständige Unterlagen mit. Dazu gehören:
    • aktuelle Messwerte (z. B. Blutdruck-, Blutzuckerprotokolle),
    • neue Arztbriefe von Fachärzten,
    • aktuelle Laborbefunde (falls außerhalb erhoben),
    • vollständiger Medikationsplan.
  • Ziel: Dokumentation des Kontakts, kurze Überprüfung der Stabilität, Entscheidung über Fortführung der Medikation.

Warum sind diese kurzen Kontakte wichtig?

  • Sie sichern die Abrechnung, damit wir die Patienten weiterhin als Chroniker erfassen können.
  • Sie gewährleisten, dass wir über aktuelle Werte und Befunde informiert sind.
  • Sie ermöglichen eine kontinuierliche Betreuung ohne unnötige Doppeluntersuchungen.

Pragmatische Lösung bei Engpässen

Wir wissen, dass es im Praxisalltag manchmal zu Zeitproblemen oder Terminausfällen kommt. Sollte es nicht möglich sein, den Kontakt wie geplant durchzuführen, gilt:

  • Gefährliche Versorgungslücken (z. B. fehlende Dauermedikation) werden vermieden.
  • Medikamente können im Notfall auch ohne direkten Kontakt für einen begrenzten Zeitraum verordnet werden.
  • Parallel wird zeitnah ein Ersatztermin oder ein telefonischer Kontakt organisiert.

Wichtiger Hinweis an Patienten

Auch wenn Sie sich gut fühlen und „eigentlich nichts brauchen“: der Quartalskontakt ist verpflichtend. Nur so können wir Ihre Versorgung sicherstellen und die notwendigen Leistungen abrechnen. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie zu den Terminen gut vorbereitet erscheinen und alle relevanten Unterlagen mitbringen.

Unser Ziel

Mit diesem System erreichen wir, dass gut eingestellte Patienten nicht unnötig lange in der Praxis verweilen müssen. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass mindestens zweimal pro Jahr eine gründliche, ausführliche Kontrolle erfolgt. So verbinden wir medizinische Notwendigkeit, organisatorische Machbarkeit und gesetzliche Vorgaben.

Rezepte

Die Verordnung von Medikamenten ist eine ärztliche Aufgabe und unterliegt rechtlichen Vorgaben. Wir unterscheiden zwischen:

  • Dauermedikamenten, die regelmäßig eingenommen werden (z. B. Blutdruck- oder Diabetesmedikamente).
  • Neue Verordnungen oder Therapieänderungen, die nur nach persönlichem Arztkontakt erfolgen können.

Bestellwege

Um die Abläufe zu vereinfachen, bieten wir mehrere Möglichkeiten an, Rezepte zu bestellen:

Bestellzettel: Sie können schriftlich Ihre Rezeptwünsche auf einem Zettel in der Praxis abgeben. Diese werden gesammelt bearbeitet.

Telefonisch: Sie rufen an und nennen uns Ihre Wünsche. Bitte geben Sie dabei den genauen Medikamentennamen und die Dosierung an.

Zukünftig online (geplant): Über unsere Website wird es möglich sein, Rezepte für Dauermedikamente zu bestellen. Dieser Service befindet sich noch im Aufbau und wird Schritt für Schritt ergänzt.

Bearbeitungszeit

Rezepte liegen in der Regel am Folgetag zur Abholung bereit. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine sofortige Ausstellung am Tresen nicht möglich ist. So stellen wir sicher, dass alle Bestellungen ärztlich geprüft und vollständig dokumentiert sind.

Wichtige Hinweise

Nur Dauermedikamente können ohne erneute ärztliche Vorstellung verordnet werden.

Neue Medikamente, Änderungen der Therapie oder Medikamente von Fachärzten, die nicht dauerhaft von uns übernommen wurden, erfordern einen persönlichen Termin.

Bei Bestellungen geben Sie bitte immer an:

  • den exakten Medikamentennamen,
  • die Dosierung (z. B. 5 mg, 1× täglich),
  • die Packungsgröße, wenn möglich.

Warum diese Regeln notwendig sind

Fehler bei der Verordnung können schwerwiegende Folgen haben. Nur durch eine sorgfältige Prüfung stellen wir sicher, dass keine Wechselwirkungen oder Doppelverordnungen entstehen. Gerade bei Patienten mit vielen Medikamenten ist es wichtig, dass die Hausarztpraxis den Überblick behält.

Unser Ziel

Mit klaren Regeln und einer strukturierten Organisation möchten wir die Rezeptbestellung für alle Patienten einfach, sicher und planbar gestalten. Gleichzeitig gewährleisten wir, dass die ärztliche Verantwortung bei jeder Verordnung eingehalten wird.

Überweisungen

Allgemeines

Eine Überweisung ist keine reine Formalität, sondern eine ärztliche Aufgabe. Sie bedeutet: Der Hausarzt hält eine fachärztliche Untersuchung oder Behandlung für erforderlich und dokumentiert dies. Deshalb kann eine Überweisung nicht einfach „auf Zuruf“ an der Anmeldung ausgestellt werden.

Bestellmöglichkeiten

Überweisungen können Sie bei uns beantragen:

  • schriftlich per Bestellzettel in der Praxis,
  • telefonisch,
  • zukünftig auch online über unsere Website (in Planung).

Bitte geben Sie dabei unbedingt an:

  • Fachrichtung (z. B. Kardiologe, Orthopäde),
  • Grund für die Überweisung (z. B. Kontrolle Herzschrittmacher, Abklärung Rückenschmerzen).

Warum ist das wichtig?

Jede Überweisung muss vom Arzt geprüft und im System dokumentiert werden. Ohne Angabe von Fachrichtung und Grund ist dies nicht möglich. Nur so kann die Überweisung korrekt begründet und rechtlich abgesichert ausgestellt werden.

Terminorganisation

Patienten vereinbaren ihre Facharzttermine grundsätzlich selbst. 

In akuten Fällen gibt es die Möglichkeit eines sogenannten Hausarztvermittlungsfalls: Der Hausarzt ruft direkt beim Facharzt an und organisiert einen kurzfristigen Termin.

Bei nicht akuten, aber zeitnah notwendigen Terminen (z. B. innerhalb von 4–8 Wochen) kann ein Vermittlungscode ausgestellt werden. Mit diesem Code können Patienten über die Telefonnummer 116117 einen Termin bei einem Facharzt vereinbaren. Achtung: Die Termine können mitunter sehr weit entfernt liegen.

Häufige Probleme in der Praxis

Patienten kommen oft mit dem Wunsch: „Ich habe heute Nachmittag einen Facharzttermin, bitte schnell die Überweisung.“ ➽ Das ist in dieser Form nicht möglich, weil der Arzt die Notwendigkeit prüfen und dokumentieren muss.

Patienten erwarten, dass wir die Facharzttermine für sie organisieren. ➽  Das ist nicht vorgesehen. Terminvereinbarungen liegen in der Verantwortung des Patienten, außer bei echten Akutfällen.

Immer wieder werden Überweisungen ohne ausreichende Begründung gewünscht („einfach so, weil der Facharzt das will“). ➽  Auch hier gilt: Wir stellen nur Überweisungen aus, die medizinisch notwendig und dokumentiert sind.

Unsere Haltung

  • Wir unterstützen die sinnvolle Inanspruchnahme von Fachärzten.
  • Wir stellen alle notwendigen Überweisungen aus, wenn ein klarer medizinischer Grund vorliegt.
  • Wir können keine unüberlegten oder kurzfristigen „Wunschüberweisungen“ ohne Begründung ausstellen.

Unser Ziel

Mit klaren Regeln für Überweisungen wollen wir sicherstellen, dass Patienten zielgerichtet und zeitnah zum richtigen Facharzt gelangen. Gleichzeitig gewährleisten wir, dass alle Überweisungen ärztlich geprüft, dokumentiert und rechtlich korrekt erfolgen.

Transportscheine

Allgemeines

Ein Transportschein ist eine ärztliche Verordnung, die nur ausgestellt werden darf, wenn eine medizinische Notwendigkeit für einen Krankentransport oder eine Krankenfahrt vorliegt.

Er ist kein Mittel zur Organisation von Fahrdiensten, wenn z. B. Angehörige verhindert sind oder das Taxi nicht bezahlt werden kann.

Jeder ausgestellte Transportschein muss medizinisch begründet und dokumentiert werden, da die Krankenkassen die Kosten übernehmen.

Wann ist ein Transportschein nicht genehmigungspflichtig?

  • Bei stationären Einweisungen ins Krankenhaus.
  • In akuten Notfällen (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Atemnot).
  • Bei Patienten mit Pflegegrad 4 oder einer dauerhaften Gehbehinderung, die im Schwerbehindertenausweis dokumentiert sein muss.

In diesen Fällen können wir den Transportschein direkt ausstellen.

Wann ist eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich?

  • Bei regelmäßigen Fahrten zur Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie.
  • Bei wiederkehrenden Behandlungen, wenn der Patient dauerhaft auf Transport angewiesen ist, aber nicht in die oben genannten Sonderregelungen fällt. Hier muss vor Beginn der Behandlung eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegen.

Häufige Probleme in der Praxis

Immer wieder werden wir von Patienten gebeten, Transportscheine für Behandlungen auszustellen, die eigentlich von anderen Fachärzten organisiert werden müssten.

Typisches Beispiel: Ein Orthopäde plant eine elektive Operation (z. B. Karpaltunnel-OP). Eigentlich müsste der Facharzt oder die Klinik, die den Eingriff veranlasst, den Transportschein ausfüllen. Oft geschieht das aber nicht – und die Patienten kommen dann zu uns, weil sie kurzfristig einen Schein benötigen. In solchen Fällen müssen wir immer wieder erklären: Wir sind nicht zuständig, da wir den Eingriff nicht veranlasst haben.

Unsere Haltung

Wir stellen Transportscheine aus, wenn die medizinische Indikation bei uns liegt oder es sich um Notfälle und Einweisungen handelt. Für planbare Behandlungen, die von einem Facharzt oder einer Klinik veranlasst werden, ist der entsprechende Kollege zuständig.

Wir können keine nachträglichen Transportscheine ausstellen, wenn die eigentliche Verantwortung bei einem anderen Arzt liegt.

Wichtiger Hinweis für Patienten

Bitte beachten Sie, dass nicht jede Einschränkung oder Transportproblematik automatisch einen Anspruch auf einen Transportschein bedeutet. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, an die wir gebunden sind. Wir helfen Ihnen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, können aber nicht alle Wünsche erfüllen.

Unser Ziel

Patienten mit echtem Bedarf sollen sicher und zuverlässig zur notwendigen Behandlung gelangen. Gleichzeitig müssen wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten, damit Transportscheine nicht missbräuchlich oder falsch ausgestellt werden.

Präoperative Vorbereitung

Allgemeines

Vor geplanten (elektiven) Operationen ist eine hausärztliche präoperative Untersuchung erforderlich. Ziel ist es, die Operations- und Narkosefähigkeit des Patienten zu prüfen und mögliche Risiken für die geplante Behandlung rechtzeitig zu erkennen. Diese Vorbereitung dient der Patientensicherheit und ist fester Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Hausarzt, Operateur und Anästhesie.

Welche Untersuchungen gehören dazu?

  • Laboruntersuchungen: z. B. Blutbild, Gerinnungswerte, Elektrolyte, Nieren- und Leberwerte.
  • EKG: zur Kontrolle der Herzfunktion.
  • Blutdruckkontrolle und körperliche Untersuchung.
  • Weitere Untersuchungen nur bei spezieller Indikation oder wenn dies vom Operateur oder Anästhesisten ausdrücklich gefordert wird (z. B. Röntgenaufnahme, Lungenfunktion, Echokardiographie).

Welche Unterlagen sollen Patienten mitbringen?

  • Vorbefunde (z. B. aktuelle Laborwerte, wenn kürzlich außerhalb erhoben).
  • Medikamentenplan.
  • Arztbriefe von Fachärzten, die für die OP relevant sein könnten (z. B. Kardiologe, Diabetologe, Pulmologe).Impfpass (falls Impfstatus z. B. für Tetanus relevant sein könnte).

Wie läuft die Vorbereitung ab?

  • Der Patient erhält in unserer Praxis einen Termin für die präoperative Untersuchung.
  • Wir führen die notwendigen Untersuchungen durch und dokumentieren die Ergebnisse.
  • Anschließend erstellen wir einen Arztbrief für den Operateur/Anästhesisten, in dem wir die Befunde und unsere Einschätzung zur Operationsfähigkeit zusammenfassen.

Besonderheiten und häufige Fragen

Zeitpunkt:
Die präoperative Untersuchung sollte in der Regel wenige Tage bis maximal zwei Wochen vor der Operation stattfinden, damit die Ergebnisse aktuell sind.

Terminvereinbarung:
Bitte beachten Sie, dass für die präoperative Vorbereitung rechtzeitig ein Termin in unserer Praxis vereinbart werden muss.

  • Eine Untersuchung „auf den letzten Drücker“ (z. B. einen Tag vor der geplanten Operation) ist nicht möglich.
  • Manche Untersuchungen brauchen Zeit, Laborwerte liegen erst nach 1–2 Tagen vor.
  • Auch organisatorisch ist es nicht möglich, so kurzfristig alles zuverlässig vorzubereiten.

Medikamente:
Bei bestimmten Medikamenten (z. B. Blutverdünnern) ist es wichtig, dass rechtzeitig geklärt wird, ob sie pausiert werden müssen. Diese Entscheidung trifft der Operateur oder Anästhesist – wir unterstützen mit Informationen.

Organisation:
Der Hausarzt ist für die präoperative Diagnostik zuständig. Die endgültige OP-Entscheidung liegt beim Operateur/Anästhesisten.

Unser Ziel

Wir möchten sicherstellen, dass Patienten optimal auf ihre Operation vorbereitet sind. Durch eine strukturierte Vorbereitung vermeiden wir Komplikationen, Doppeluntersuchungen und unnötige Verzögerungen im OP-Ablauf.

Postoperative Nachsorge

Allgemeines

Nach einer Operation ist oft eine ärztliche Nachsorge notwendig (z. B. Kontrolle der Wunde, Fäden ziehen, Verbandswechsel, Schmerztherapie, Krankschreibung, Folgerezepte, Überwachung des Heilungsverlaufs).Die hausärztliche Nachsorge ist möglich, aber nur dann sinnvoll, wenn wir alle relevanten Informationen über den Eingriff haben.

Voraussetzung für die Übernahme

Damit wir die postoperative Betreuung übernehmen können, ist zwingend eine Überweisung vom Operateur oder der Klinik notwendig. Ohne diese Überweisung dürfen wir die Nachsorge nicht beginnen, da wir sonst nicht wissen, welche Maßnahmen geplant sind und welche Risiken bestehen.

Notwendige Unterlagen für die Nachsorge

OP-Bericht:
Enthält genaue Angaben zur Art des Eingriffs, zu Besonderheiten während der OP und zu Empfehlungen für die Nachsorge.

Nachsorgeplan:
Gibt vor, wann Verbandswechsel, Fadenzug oder Kontrollen erfolgen sollen.

Arztbrief / Entlassungsbrief:
fasst die Diagnosen und die OP-Indikation zusammen.

Medikationsplan:
Besonders wichtig, wenn nach der OP neue Medikamente (z. B. Schmerzmittel, Antibiotika, Blutverdünner) begonnen wurden.

Warum sind diese Unterlagen so wichtig?

Ohne OP- und Nachsorgebericht wissen wir nicht, wie die Wunde versorgt werden muss, wann Fäden gezogen werden sollen oder welche Komplikationen auftreten können. Wir tragen die volle Verantwortung, sobald wir die Nachsorge übernehmen – und brauchen deshalb eine klare medizinische Grundlage.

Organisation und Terminvereinbarung

Bitte kümmern Sie sich sobald Sie wissen, wann Ihre Operation geplant ist, auch direkt um einen Termin für die postoperative Nachsorge in unserer Praxis. So stellen wir sicher, dass wir Ihnen zeitgerecht einen Termin anbieten können und dass die Nachsorge ohne Verzögerung erfolgen kann.

Kurzfristige Anfragen („Ich war gestern operiert, wann kann ich kommen?“) sind organisatorisch schwer umsetzbar und führen zu Problemen.

Häufige Probleme

Patienten kommen direkt nach der OP mit der Erwartung, dass der Hausarzt sofort alle weiteren Maßnahmen übernimmt. Oft fehlen jedoch die notwendigen Unterlagen (Berichte, OP-Plan, genaue Anweisungen). In solchen Fällen können wir die Nachsorge nicht übernehmen, bis die Unterlagen vorliegen.  Die Pflicht zur Bereitstellung dieser Unterlagen liegt bei der Klinik oder dem Operateur.

Unsere Haltung

Wir übernehmen die postoperative Nachsorge gerne und zuverlässig – aber nur, wenn die Unterlagen vollständig sind. Die Verantwortung für die Überweisung und die Bereitstellung der Unterlagen liegt beim Operateur bzw. der Klinik. Sollte etwas fehlen, müssen Patienten sich aktiv darum kümmern, dass die Unterlagen nachgereicht werden.

Unser Ziel

  • Eine sichere und lückenlose Nachbehandlung nach Operationen.
  • Vermeidung von Komplikationen durch fehlende Informationen.
  • Klare Struktur: Klinik/Operateur ➽ Unterlagen & Überweisung ➽ Hausarzt übernimmt.
Atteste

Allgemeines

Immer wieder werden wir nach ärztlichen Attesten gefragt, zum Beispiel für Schule, Arbeitgeber, Behörden, Vereine oder Versicherungen.     Wichtig ist zu wissen: Atteste sind in den meisten Fällen keine Kassenleistung. Das bedeutet: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht – die Erstellung eines Attestes muss privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden.

Welche Arten von Attesten gibt es?

Kurze Bescheinigungen: z. B. „Der Patient war vom … bis … krankheitsbedingt verhindert“ (oft für Schule oder Kindergarten gewünscht).

Arbeitsfähigkeits-/Sporttauglichkeitsbescheinigungen: Bestätigung, dass jemand gesundheitlich in der Lage ist, bestimmte Tätigkeiten auszuüben (z. B. für den Sportverein oder bestimmte Arbeitsstellen).

Atteste für Versicherungen: z. B. Bestätigungen über Vorerkrankungen oder Krankheitsverläufe.

Bescheinigungen für Behörden: z. B. zur Vorlage beim Amt, wenn gesundheitliche Einschränkungen geltend gemacht werden.

Was sollten Patienten wissen?

Atteste können nicht immer sofort ausgestellt werden. Teilweise sind Unterlagen oder eine Untersuchung notwendig. Bitte planen Sie rechtzeitig und sprechen Sie uns frühzeitig an.

Für jedes Attest müssen wir eine ärztliche Prüfung vornehmen und eine dokumentierte Grundlage haben. Eine Ausstellung „auf Zuruf“ ohne entsprechende Befunde ist nicht möglich.

Kosten

Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Umfang des Attestes und der GOÄ. Einfache Bescheinigungen kosten meist nur wenige Euro. Umfangreiche Atteste (z. B. für Versicherungen mit Sichtung mehrerer Arztbriefe) können deutlich teurer sein. Die Kosten müssen vom Patienten selbst getragen werden.

Unsere Haltung

Wir stellen Atteste gerne aus, wenn sie notwendig sind und wir die entsprechenden Informationen vorliegen haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dabei an die gesetzlichen Regelungen gebunden sind und nicht kostenlos arbeiten dürfen.

Unser Ziel ist es, Ihnen rechtzeitig die Unterlagen bereitzustellen, die Sie benötigen – mit klarer Transparenz über den Aufwand und die Kosten.

Impfungen / Reiseimpfungen

Allgemeines

Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten Vorsorgemaßnahmen in der Medizin. Sie schützen nicht nur den einzelnen Patienten, sondern tragen auch zum Schutz der Allgemeinheit bei. Unsere Praxis bietet daher ein umfassendes Impfangebot nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) an.

Standardimpfungen (Kassenleistung)

Dazu gehören alle von der STIKO empfohlenen Impfungen, zum Beispiel: 

  • Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Polio
  • Masern, Mumps, Röteln, Varizellen
  • Hepatitis B (bei Indikation)Pneumokokken, Influenza, Gürtelrose (bei entsprechender Altersgruppe)
  • HPV-Impfung (bei Jugendlichen)

Diese Impfungen werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.

Reiseimpfungen (meist keine Kassenleistung)

Vor Reisen ins Ausland kann es notwendig sein, zusätzliche Impfungen durchzuführen, z. B.:

  • Gelbfieber, Typhus, Cholera
  • Tollwut, Japanische Enzephalitis, Hepatitis A

Welche Impfungen sinnvoll sind, hängt vom Reiseziel, der Aufenthaltsdauer und den geplanten Aktivitäten ab. Die Beratung und Durchführung von Reiseimpfungen gehören in der Regel zu den IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) und müssen privat bezahlt werden. Manche Krankenkassen erstatten die Kosten anteilig oder vollständig – bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld.

Organisation in unserer Praxis

Bitte bringen Sie immer Ihren Impfpass mit, wenn Sie zur Impfung oder Beratung kommen. Nur so können wir prüfen, welche Impfungen bereits erfolgt sind und welche noch notwendig sind. Ohne Impfpass ist keine vollständige Beratung möglich.

Häufige Probleme / wichtige Hinweise

Viele Patienten wissen nicht genau, welche Impfungen sie haben oder benötigen – deshalb ist der Impfpass so wichtig.

Bei Reiseimpfungen kommen Patienten manchmal zu kurzfristig vor Reiseantritt. Bitte beachten Sie:

  • Einige Impfungen müssen mehrfach erfolgen,
  • manche brauchen Wochen bis Monate, um einen vollständigen Schutz aufzubauen.

Deshalb empfehlen wir: Melden Sie sich mindestens 6–8 Wochen vor einer geplanten Reise zur Impfberatung in unserer Praxis.

Unsere Haltung

Wir beraten Sie umfassend zu allen Standard- und Reiseimpfungen. Wir führen Impfungen nach STIKO-Empfehlungen als Kassenleistung durch. Reiseimpfungen und spezielle Impfungen sind Selbstzahlerleistungen – wir informieren Sie transparent über die Kosten. Ziel ist es, Sie individuell und rechtzeitig zu schützen.

IGEL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen)

Allgemeines

Nicht alle medizinisch sinnvollen Leistungen sind im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Leistungen, die außerhalb des Leistungskataloges liegen, werden als IGeL-Leistungen bezeichnet. Diese müssen von den Patienten selbst bezahlt werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Welche IGEL-Leistungen bieten wir in unserer Praxis an?

1.    Beratung zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Viele Patienten möchten für den Ernstfall vorsorgen und rechtzeitig festlegen, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Wir bieten eine ärztliche Beratung an, in der wir medizinische Inhalte verständlich erklären und gemeinsam mit Ihnen durchsprechen, welche Entscheidungen sinnvoll sein können. Wichtig: Wir erstellen keine juristischen Dokumente – unsere Beratung bezieht sich ausschließlich auf die medizinische Seite.

2.    Check-Up Plus (erweiterte Vorsorgeuntersuchung)

Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen bieten wir eine erweiterte Beratung mit präventivem Schwerpunkt an:

  • Beratung zu Bewegungs- und Übungsprogrammen bei chronischen Rückenbeschwerden oder anderen muskuloskelettalen Problemen.
  • Grundlegende Ernährungsberatung, z. B. bei Übergewicht, Diabetesrisiko oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
  • Besprechung individueller Risikofaktoren und Möglichkeiten der Vorbeugung.

Warum IGEL-Leistungen sinnvoll sein können

Manche medizinischen Beratungen oder Maßnahmen sind aus ärztlicher Sicht sehr hilfreich, gehören aber nicht zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Gerade im Bereich Vorsorge und Prävention bieten IGEL-Leistungen die Möglichkeit, über den Kassenstandard hinaus mehr für die eigene Gesundheit zu tun.

Vor jeder IGEL-Leistung informieren wir Sie über die voraussichtlichen Kosten. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ. Sie entscheiden immer selbst, ob Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.

Unsere Haltung

Wir bieten nur solche IGEL-Leistungen an, die aus unserer ärztlichen Sicht sinnvoll und hilfreich für Ihre Gesundheit sind. Reine „Wunschleistungen“ ohne medizinischen Nutzen (z. B. fragwürdige Untersuchungen, die keinen klaren Mehrwert bringen) bieten wir nicht an.

Unser Ziel ist es, Ihnen durch ausgewählte Zusatzleistungen eine individuelle, präventive und zukunftsorientierte Versorgung zu ermöglichen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU)

Allgemeines

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird ausgestellt, wenn ein Patient aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist, seiner Arbeit nachzugehen. Sie ist ein rechtliches Dokument, das sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Krankenkasse Bedeutung hat. Deshalb darf eine AU nur nach einer ärztlichen Prüfung erfolgen.

Telefonische Krankschreibung (AU)

Bei bekannten Patienten kann eine Krankschreibung in bestimmten Fällen auch telefonisch erfolgen.

Voraussetzungen:

  1. Es handelt sich um eine leichte Erkrankung (z. B. Erkältung ohne schwere Begleitsymptome).
  2. Der Patient ist der Praxis bekannt.
  3. Es liegen keine schweren Erkrankungen vor, die eine persönliche Untersuchung erfordern.

Ablauf:

  • Patient meldet sich telefonisch.
  • Arzt prüft die Situation anhand der Angaben.
  • Gegebenenfalls erfolgt ein Rückruf durch den Arzt zur weiteren Klärung.
  • Falls notwendig, wird der Patient in die Praxis einbestellt.

Wichtige Einschränkungen

Eine AU darf nicht „auf Zuruf“ ohne ausreichende Informationen oder nur aus organisatorischen Gründen ausgestellt werden. Facharzttermine oder planbare Untersuchungen bei Spezialisten sind kein Grund für eine Krankschreibung, wenn der Patient ansonsten arbeitsfähig ist.

Beispiel: 

  • Ein Patient geht zur MRT-Untersuchung, ist aber ansonsten gesund keine AU.
  • Fachärzte stellen solche AUs in der Regel nicht aus.

Probleme mit Arbeitgebern

Häufig entsteht Unmut, wenn Patienten während der Arbeitszeit zu Arztterminen müssen. Grundsätzlich gilt:

  • Patienten sollten zuerst das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen, ob eine Freistellung möglich ist.
  • Wenn keine Freistellung möglich ist: Termine müssen außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden oder es muss Urlaub bzw. Überstunden genommen werden.
  • Nur bei akuten, unaufschiebbaren Terminen (z. B. kurzfristige Überweisung, dringende Diagnostik) besteht ein Anspruch auf eine bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber.

Warum diese Regeln wichtig sind

Die AU ist ein wichtiges Dokument im Gesundheitssystem – sie darf nicht aus Gefälligkeit oder Bequemlichkeit ausgestellt werden. Patienten müssen verstehen, dass es klare rechtliche Rahmenbedingungen gibt. Eine unberechtigte Krankschreibung kann für Arzt und Patient rechtliche Folgen haben.

Unsere Haltung

  • Wir stellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
  • Bei leichten Erkrankungen und bekannten Patienten ist eine telefonische AU möglich, mit nachträglicher ärztlicher Prüfung.
  • Wir stellen keine AU für Arzttermine oder Facharztuntersuchungen aus, wenn der Patient arbeitsfähig ist.
  • Bei Problemen mit Terminen sollte die Klärung zunächst zwischen Patient und Arbeitgeber erfolgen.

Unser Ziel

  • Transparenz und Fairness im Umgang mit Krankschreibungen.
  • Vermeidung von Missverständnissen zwischen Patienten, Arbeitgebern und Ärzten.
  • Konzentration auf die Fälle, in denen eine AU wirklich medizinisch notwendig ist.
Elektronische Patientenakte (ePA)

Allgemeines

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab dem 01.10.2025 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt.    Ziel ist es, dass medizinische Befunde, Arztbriefe, Laborwerte und Medikationspläne digital verfügbar sind und an einem zentralen Ort gespeichert werden können. Die ePA ist jedoch eine patientengeführte Akte – das bedeutet, Sie als Patient haben die Kontrolle über die Inhalte und die Zugriffsrechte.

Was bedeutet „patientengeführt“?

  • Sie entscheiden, welche Dokumente in Ihrer ePA gespeichert werden.
  • Sie legen fest, welcher Arzt oder welche Einrichtung Zugriff auf Ihre Akte erhält.
  • Ärzte können Befunde, Laborwerte oder Medikationspläne nur dann in die ePA hochladen, wenn Sie dies ausdrücklich erlauben.

Welche Dokumente sind enthalten?

  • Neu erhobene Befunde (z. B. Labor, Arztbrief, Medikationsplan), die in unserer Praxis entstehen, können wir – mit Ihrem Einverständnis – in die ePA einstellen. 
  • Alte Befunde (z. B. Krankenhausberichte oder Facharztbriefe von vor Jahren) sind nicht automatisch enthalten. Wenn Sie möchten, dass diese in der ePA erscheinen, müssen Sie sie selbst hochladen (z. B. über Ihre Krankenkassen-App).
  • Befunde, die von anderen Ärzten (z. B. Fachärzten oder Kliniken) erhoben wurden, dürfen nur vom jeweiligen Arzt selbst in die ePA eingestellt werden, nicht durch den Hausarzt.

Wichtiger Hinweis zur Verantwortung

  • Der Hausarzt ist nicht dafür zuständig, Ihre komplette Krankengeschichte oder alte Unterlagen in die ePA einzupflegen. 
  • Auch wenn uns Berichte anderer Kollegen vorliegen, dürfen wir diese nicht stellvertretend in Ihre ePA hochladen.
  • Jeder Arzt ist für seine eigenen Befunde verantwortlich.

Fragen und Probleme rund um die ePA

Typische Fragen sind:

  • „Wie bekomme ich meine Befunde in die ePA?“
  • „Wie kann ich die Zugriffsrechte beschränken?“
  • „Wie kann ich Dokumente wieder löschen?“

Wichtiger Hinweis:

  • Ansprechpartner dafür ist immer Ihre Krankenkasse.
  • Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Patienten in die Nutzung der ePA einzuführen, Hilfestellungen zu geben und technische Unterstützung zu leisten.
  • Unsere Praxis kann diese Fragen im Alltag nicht beantworten, da dies nicht unsere Aufgabe ist und wir im laufenden Betrieb keine zeitintensiven Einzelschulungen durchführen können.

Unsere Haltung

Wir unterstützen die Einführung der ePA und stellen aktuelle Befunde auf Wunsch in Ihre Akte ein. Wir sind jedoch nicht in der Lage, Ihre gesamte medizinische Vorgeschichte in die ePA zu übertragen oder Ihre Akte für Sie zu verwalten.

Bitte nutzen Sie die Angebote Ihrer Krankenkasse, um sich über die Bedienung, Verwaltung und Nutzung der ePA zu informieren.

Neues Anmeldesystem (Ampelregelung)

Allgemeines

Mit dem Umzug in die neuen Praxisräume führen wir ein neues Anmeldesystem ein, um die Abläufe an der Rezeption klarer und ruhiger zu gestalten. Ziel ist es, dass Patientenanliegen geordnet und ohne Gedränge bearbeitet werden können.

Funktionsweise der Ampel

Im Eingangsbereich der Praxis befindet sich künftig eine Ampelanlage, die den Zugang zur Anmeldung steuert.

  • Grün: Sie können eintreten und Ihr Anliegen an der Anmeldung vortragen.
  • Rot:  Bitte warten – das Team ist gerade mit einem anderen Patienten beschäftigt.

Warum ist das wichtig?

Bisher kam es an der Anmeldung häufig zu Unruhe und Gedränge, weil mehrere Patienten gleichzeitig ihr Anliegen vortragen wollten. Mit der Ampelregelung wollen wir erreichen, dass:

  • jedes Anliegen in Ruhe bearbeitet werden kann, 
  • das Team konzentrierter arbeiten kann,
  • die Abläufe für alle Patienten angenehmer werden.

Häufige Fragen

„Muss ich jetzt länger warten?“

  • Die Wartezeiten an der Anmeldung ändern sich durch die Ampel nicht wesentlich.
  • Jeder Patient wird zügig aufgerufen, sobald die Ampel auf Grün schaltet.

„Was ist, wenn ich nur etwas abgeben möchte (z. B. Rezeptzettel)?“

  • Auch dafür bitte die Ampelregelung beachten.
  • In der Regel ist die Abgabe sehr schnell möglich, sobald die Anmeldung frei ist.

Unsere Haltung

Die Ampel ist ein einfaches Hilfsmittel, um für mehr Ruhe, Klarheit und Struktur im Anmeldebereich zu sorgen. Wir möchten eine angenehme Atmosphäre schaffen, in der jedes Anliegen nacheinander und ohne Hektik bearbeitet werden kann.

Hausbesuche

Allgemeines

Hausbesuche gehören zu den klassischen Aufgaben einer Hausarztpraxis. Sie sind aber nicht in jedem Fall möglich oder vorgesehen.

Grundsätzlich gilt: Hausbesuche erfolgen dann, wenn ein Patient aus medizinischen Gründen nicht in der Lage ist, die Praxis selbstständig aufzusuchen.

Wann sind Hausbesuche medizinisch notwendig?

  • Bei bettlägerigen Patienten.
  • Bei schwer kranken oder schwerstpflegebedürftigen Patienten.
  • Bei akuten Erkrankungen, bei denen ein Transport in die Praxis nicht zumutbar oder gefährlich wäre.

Wann sind Hausbesuche nicht vorgesehen?

  • Wenn Patienten grundsätzlich mobil wären, aber niemanden haben, der sie fahren kann.
  • Wenn ein Transport zwar möglich wäre (z. B. mit Taxi, Angehörigen, Fahrdienst), dieser aber organisatorisch oder finanziell schwierig erscheint.
  • In solchen Fällen liegt keine medizinische Indikation für einen Hausbesuch vor.

Organisation in unserer Praxis

Wir haben einen festen Terminblock für Hausbesuche. Dienstagnachmittag ist reserviert für:

  • die regelmäßige Betreuung von Pflegeheimen,
  • geplante Routinehausbesuche bei Patienten, die medizinisch nicht mobil sind.

Bei akuten Hausbesuchen bitten wir um sofortige telefonische Kontaktaufnahme mit der Praxis. Wir entscheiden dann im Einzelfall, ob ein Arzt am selben Tag vorbeikommt oder ob direkt der Rettungsdienst oder Notarzt gerufen werden sollte.

Warum diese Struktur wichtig ist

Hausbesuche sind sehr zeitintensiv. Jeder Hausbesuch bedeutet, dass in dieser Zeit weniger Patienten in der Praxis behandelt werden können. Mit einer klaren Planung (Dienstagnachmittag) stellen wir sicher, dass die wirklich notwendigen Hausbesuche zuverlässig durchgeführt werden können, ohne den Praxisbetrieb dauerhaft zu überlasten.

Unsere Haltung

  • Wir übernehmen Hausbesuche, wenn sie medizinisch notwendig sind.
  • Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Hausbesuche übernehmen können, die nur aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten (z. B. kein Auto, kein Taxi bezahlt) gewünscht werden.
  • Unser Ziel ist es, die Ressourcen so einzusetzen, dass die Patienten, die wirklich auf Hausbesuche angewiesen sind, diese auch zuverlässig erhalten.
Verhalten nach Entlassung aus dem Krankenhaus

Allgemeines

Nach einem Krankenhausaufenthalt ist es sehr wichtig, dass die weitere Behandlung und Versorgung nahtlos weitergeführt wird. Immer wieder kommt es hier zu Problemen, weil Patienten nicht alle notwendigen Unterlagen mit nach Hause bekommen oder nicht wissen, welche Schritte als nächstes erforderlich sind. Damit wir Sie nach der Entlassung optimal betreuen können, sind bestimmte Informationen und Dokumente unverzichtbar.

Welche Unterlagen sollten Patienten bei der Entlassung erhalten?

1. Arztbrief / Entlassungsbericht

  • Enthält die Diagnosen, den Behandlungsverlauf, die durchgeführten Untersuchungen und die Empfehlungen für die Weiterbehandlung.

2. Medikationsplan

  • Liste aller Medikamente, die aktuell verordnet sind (einschließlich Dosierung und Dauer).
  • Wichtig: Bitte vergleichen Sie diesen mit Ihrem bisherigen Plan, um Änderungen nachvollziehen zu können.

3. Befunde von Untersuchungen

  • Laborwerte, Röntgenbilder, CT/MRT-Berichte, OP-Berichte usw.
  • Nicht immer wird alles automatisch mitgegeben – bitte aktiv nachfragen.

4.  Verordnungen

  • Falls notwendig: Rezepte für Medikamente, Heilmittel (z. B. Physiotherapie), Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Pflegebett).

5. Nachsorgeempfehlungen

  • Angaben, wann und bei wem Kontrolluntersuchungen erfolgen sollen (Hausarzt, Facharzt, Klinikambulanz).

Wie lange muss das Krankenhaus den Patienten versorgen?

Krankenhäuser sind verpflichtet, Patienten so auszustatten, dass die erste Zeit nach der Entlassung gesichert ist. In der Regel bedeutet das:

  • Medikamente für ca. 3–7 Tage,
  • Verbandsmaterialien für die erste Nachsorge,
  • klare Empfehlungen, wann die nächste Kontrolle stattfinden soll.

Checkliste für Patienten bei Entlassung

  • Habe ich einen vollständigen Arztbrief bekommen?
  • Habe ich einen aktuellen Medikationsplan?
  • Habe ich alle wichtigen Befunde (Labor, Bildgebung, OP-Bericht)?
  • Habe ich ausreichend Medikamente und Materialien für die erste Zeit zuhause?
  • Weiß ich genau, wann und wo die nächste Nachkontrolle stattfinden soll?

Häufige Probleme

  • Patienten kommen ohne Entlassungsbrief oder ohne Medikationsplan in die Praxis.
  • Medikamente sind schon nach 1–2 Tagen aufgebraucht.
  • Wichtige Befunde fehlen, sodass wir nicht nachvollziehen können, was im Krankenhaus passiert ist.

Unsere Haltung

  • Wir übernehmen die Nachsorge gerne – aber nur, wenn die notwendigen Unterlagen vorliegen.
  • Bitte achten Sie deshalb selbst aktiv darauf, dass Sie bei der Entlassung alle Dokumente und Verordnungen erhalten.
  • Fehlen Unterlagen, liegt die Verantwortung zunächst beim Krankenhaus, nicht bei der Hausarztpraxis.

Unser Ziel

  • eine lückenlose, sichere Weiterbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt
  • klare Aufgabenteilung: Das Krankenhaus stellt die Unterlagen bereit – die Hausarztpraxis übernimmt anschließend die Betreuung
Facharztmedikamente / Belastung der Hausarztpraxis

Allgemeines

In den letzten Jahren hat sich die Situation im ländlichen Raum stark verändert:

  • Facharzttermine (z. B. Kardiologie, Pneumologie, Neurologie) sind immer schwerer zu bekommen.
  • Patienten gehen deshalb seltener zu ihren Fachärzten und wenden sich mit Verordnungswünschen direkt an die Hausarztpraxis.

Das führt dazu, dass wir als Hausärzte zunehmend auch die Verordnungen von Facharztmedikamenten übernehmen.

Warum ist das ein Problem?

Fachärzte verordnen häufig teure oder spezielle Medikamente, die nach den Richtlinien des Arzneimittelkataloges eigentlich nicht dauerhaft vom Hausarzt getragen werden sollen. Für uns als Hausärzte bedeutet das:

  • Unser Arzneimittelbudget wird überproportional belastet.
  • Wir geraten in Konflikt mit den Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Krankenkassen.
  • Manche Präparate sind im „Ampelsystem“ sogar rot gekennzeichnet (d. h. besonders kritisch).

Was erwarten wir von Patienten?

  • Wenn Sie beim Facharzt sind, lassen Sie sich dort auch Ihre Medikamente verordnen – selbst dann, wenn Sie noch einen Vorrat zuhause haben. 
  • Bitten Sie den Facharzt um einen aktuellen Medikationsplan, damit wir die Verordnungen nachvollziehen können. 
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Gesundheitskarte pro Quartal auch bei den Fachärzten eingelesen wird. Nur so sind diese überhaupt berechtigt, Rezepte auszustellen.

Checkliste für Patienten beim Facharzttermin

  • Lassen Sie Ihre Medikamente vom Facharzt aufschreiben, wenn sie von ihm verordnet wurden.
  • Nehmen Sie Ihren Medikationsplan und aktuelle Arztbriefe mit.
  • Fragen Sie nach einer aktuellen Dokumentation (Befundbericht, Labor, Therapievorschläge) für den Hausarzt.

Häufige Probleme

  • Patienten gehen zum Facharzt, bekommen dort keinen Medikamentenplan oder kein Rezept und kommen dann zu uns.
  • Wir haben die Facharztbefunde nicht vorliegen, sollen aber Medikamente weiterverordnen, deren Indikation oder Dosierung unklar ist.
  • Patienten sind dann unzufrieden, wenn wir die Verordnung verweigern oder zunächst Rücksprache mit dem Facharzt halten müssen.

Unsere Haltung

  • Wir übernehmen die Mitbehandlung und auch die Weiterverordnung von Facharztmedikamenten, wenn eine klare Indikation und Dokumentation vorliegt.
  • Wir sehen uns aber nicht in der Pflicht, dauerhaft die komplette Facharztversorgung zu übernehmen.
  • Patienten müssen aktiv dazu beitragen, dass Unterlagen vollständig vorliegen und Verordnungen nachvollziehbar sind.

Unser Ziel

  • Eine faire Verteilung der Verantwortung zwischen Hausärzten und Fachärzten.
  • Vermeidung unnötiger Belastungen des Hausarztbudgets.
  • Transparenz für Patienten: Wir verschreiben das, was medizinisch notwendig ist – aber nur auf Grundlage nachvollziehbarer Befunde.
Checkliste für Facharzttermine

Allgemeines

Wenn wir Sie an einen Facharzt überweisen, möchten wir sicherstellen, dass der Termin für Sie und für den Kollegen möglichst effizient verläuft. Häufig kommt es jedoch vor, dass Patienten ohne die notwendigen Unterlagen zum Facharzt gehen. Das führt dazu, dass:

  • Untersuchungen nicht vollständig durchgeführt werden können,
  • wichtige Informationen fehlen,
  • Rückfragen entstehen,
  • die Verantwortung auf den Hausarzt zurückfällt, obwohl die Unterlagen bereits mehrfach übergeben wurden.

Welche Verantwortung haben Patienten?

Patienten sind mitverantwortlich dafür, dass bei Facharztterminen alle relevanten Unterlagen vorliegen. Es reicht nicht, sich darauf zu verlassen, dass Hausarzt oder Facharzt die Dokumente „schon irgendwie“ austauschen. Jeder Patient sollte eine eigene kleine Patientenakte führen und diese bei Terminen mitnehmen.

Was sollten Patienten zum Facharzttermin mitnehmen?

  1. Überweisung – mit klarer Fragestellung des Hausarztes.
  2. Medikationsplan – aktuell und vollständig.
  3. Laborwerte – insbesondere, wenn sie im Zusammenhang mit der Fragestellung relevant sind.
  4. Arztbriefe – von Hausarzt oder anderen Fachärzten, die zur Diagnose gehören.
  5. Bildgebende Befunde – Röntgen, CT, MRT (Berichte und, wenn vorhanden, CD mit Bildern).
  6. Eigene Aufzeichnungen – z. B. Blutdruckprotokolle, Blutzuckertagebücher.

Warum ist das so wichtig?

Der Facharzt kann nur dann zielgerichtet arbeiten, wenn alle Informationen vorliegen. Ohne Unterlagen muss der Facharzt häufig Untersuchungen wiederholen – das kostet Zeit und Geld. Fehlende Befunde können dazu führen, dass wichtige Diagnosen oder Behandlungsentscheidungen verzögert werden.

Häufige Probleme

  • Patienten haben Unterlagen schon mehrfach von uns ausgedruckt bekommen, bringen sie aber beim Facharzttermin nicht mit.
  • Fachärzte melden sich bei uns mit Rückfragen, weil sie die notwendigen Informationen nicht haben.
  • Patienten sind unzufrieden, wenn dadurch Zeit verloren geht – obwohl die Verantwortung eigentlich bei ihnen liegt.

Unsere Haltung

  • Wir stellen Ihnen alle notwendigen Unterlagen gerne zur Verfügung – aber es liegt in Ihrer Verantwortung, diese zum Facharzt mitzunehmen.
  • Wir erwarten, dass Patienten sich aktiv an der Organisation ihrer eigenen Behandlung beteiligen.
  • Nur so können wir gemeinsam eine reibungslose und sichere Zusammenarbeit mit den Fachärzten gewährleisten.

Unser Ziel

  • Facharzttermine sollen effizient und zielführend verlaufen.
  • Patienten tragen durch gute Vorbereitung wesentlich dazu bei, dass ihre Behandlung schneller und besser erfolgen kann.
Facharzt-Folgekonsultationen / fehlende Befunde

Allgemeines

Viele Patienten haben nach einer Überweisung wiederkehrende Kontrolltermine bei Fachärzten (z. B. Kardiologie, Pulmologie, Neurologie). Oft bekommen wir als Hausärzte von diesen Terminen keine Rückmeldungen oder Befunde. Das führt im Alltag zu Problemen, wenn Patienten mit neuen Fragen oder Verordnungswünschen zu uns kommen.

Typische Situationen

  • Medikamente, die ursprünglich vom Facharzt verschrieben wurden, laufen aus und sollen bei uns nachverordnet werden – ohne aktuellen Befund.
  • Verordnungen von Physiotherapie oder anderen Therapien enden, und Patienten möchten, dass wir diese fortführen – ohne dass uns die Facharztindikation vorliegt.
  • Patienten gehen davon aus, dass „alles automatisch“ bei uns landet – tatsächlich erhalten wir aber längst nicht immer Berichte von den Fachärzten.

Warum ist das ein Problem?

Ohne aktuelle Befunde können wir nicht sicher entscheiden, ob eine Weiterverordnung medizinisch richtig oder überhaupt zulässig ist. Wir sehen uns nicht in der Pflicht, jedem fehlenden Bericht hinterher zu telefonieren. 

Fachärzte sind verpflichtet, die von ihnen veranlassten Befunde und Empfehlungen selbst an den Patienten oder den Hausarzt weiterzugeben.

Unsere Erwartungen an Patienten

  • Achten Sie darauf, dass Sie alle wichtigen Befunde vom Facharzttermin selbst mitnehmen (Arztbrief, Labor, Medikamentenplan, Therapieempfehlungen).
  • Bringen Sie diese Unterlagen zu uns in die Praxis.
  • Sehen Sie es als Ihre Mitverantwortung, dass Ihre Behandlung lückenlos dokumentiert ist.

Unsere Haltung

  • Wir übernehmen gerne die hausärztliche Mitbetreuung und auch die Weiterverordnung von Facharztmedikamenten oder Therapien – aber nur, wenn die notwendigen Befunde vorliegen.
  • Wir werden nicht automatisch fehlende Facharztberichte nachfordern.
  • Wenn Unterlagen fehlen, liegt die Verantwortung zunächst bei Ihnen als Patient, sich diese rechtzeitig zu besorgen.

Unser Ziel

  • Klarheit und Sicherheit in der Behandlung.
  • Vermeidung von unnötigen Wartezeiten, Diskussionen oder Versorgungsabbrüchen.
  • Stärkung der Eigenverantwortung der Patienten: Wer regelmäßig beim Facharzt ist, muss auch selbst sicherstellen, dass diese Informationen bei uns ankommen.
Heilmittelverordnungen (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie etc.)

Allgemeines

Heilmittelverordnungen sind ärztliche Rezepte für z. B. Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Sie dürfen nur ausgestellt werden, wenn eine medizinische Indikation besteht und die Verordnung im Rahmen der Heilmittelrichtlinien zulässig ist. Für jede Verordnung müssen wir als Ärzte die Verantwortung übernehmen und dokumentieren, warum diese notwendig ist.

Typische Probleme in der Praxis

  • Patienten kommen häufig mit der Erwartung, dass Heilmittelrezepte „automatisch verlängert“ werden.
  • Oft fehlen aber die notwendigen aktuellen Befunde oder die fachärztliche Rückmeldung, die eine weitere Verordnung rechtfertigt.
  • Nach Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten liegen nicht immer die kompletten Berichte vor, obwohl dort Heilmittel empfohlen wurden.

Besonderheiten

Heilmittel sind ein budgetiertes Gut: Jede Praxis hat nur ein bestimmtes Kontingent. Werden zu viele Verordnungen ohne klare Indikation ausgestellt, drohen der Praxis Regresse durch die Krankenkassen. Das bedeutet: Wir sind verpflichtet, sehr genau zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Verordnung möglich ist.

Unsere Erwartungen an Patienten

  • Bringen Sie für Heilmittelverordnungen aktuelle Arztbriefe oder Befunde mit, die die Notwendigkeit belegen.
  • Nach Operationen oder Klinikaufenthalten: Sorgen Sie dafür, dass uns die Entlassungsberichte mit den Therapieempfehlungen vorliegen.
  • Melden Sie sich rechtzeitig, wenn eine Verordnung ausläuft – kurzfristige „Schnellrezepte“ ohne Prüfung sind nicht möglich.

Unsere Haltung

  • Wir verordnen Heilmittel, wenn eine medizinische Indikation gegeben ist und die Heilmittelrichtlinien eingehalten werden. 
  • Wir können keine „Wunschverordnungen“ ohne Grundlage ausstellen.
  • Ziel ist eine sinnvolle, leitliniengerechte Versorgung, die Patienten wirklich nützt und gleichzeitig die Praxis vor unnötigen Regressen schützt.