Als Patient sieht man sich oft mit einer Vielzahl von organisatorischen Fragen und Regelungen konfrontiert. Wir haben deshalb hier Informationen gesammelt, die unserer Erfahrung nach wichtig für Sie sind. Durch eine gute Vorbereitung tragen Sie, lieber Patient, liebe Patientin, wesentlich dazu bei, dass Ihre Behandlung schneller und besser erfolgen kann.
Die bisherige Form der „offenen Sprechstunde“ (jeder Patient kommt während der Öffnungszeiten, wann er möchte) können wir in Zukunft nicht mehr anbieten. Die Gründe dafür liegen vor allem in der wachsenden Zahl an Patienten, den höheren Anforderungen an die Dokumentation sowie der Notwendigkeit, die verfügbare Zeit pro Patient besser planbar zu machen.
Jeder Patient benötigt für sein Anliegen einen Termin. Die Terminvergabe erfolgt in der Regel telefonisch. Am Telefon schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Danach wird es von unserem Team nach Dringlichkeit eingeordnet:
Die Reihenfolge im Wartezimmer entspricht nicht immer der Ankunftszeit, sondern richtet sich nach Dringlichkeit und Terminvereinbarung. Bitte haben Sie Verständnis, dass Patienten mit akuten Beschwerden unter Umständen vorgezogen werden müssen.
Damit wir die Zeit im Termin effektiv nutzen können, bitten wir Sie: Notieren Sie sich vorab Ihre wichtigsten Beschwerden und Fragen.
Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit, zum Beispiel:
In der bisherigen offenen Sprechstunde konnte es passieren, dass sehr viele Patienten gleichzeitig kamen. Dies führte zu langen Wartezeiten und Hektik, von der weder Patienten noch Ärzte profitieren.
Durch Terminvergabe können wir:
Unser Ziel ist es, die knappe Arztzeit so einzusetzen, dass jeder Patient die bestmögliche Behandlung erhält. Ihre Mithilfe bei der Terminvereinbarung und der guten Vorbereitung auf den Termin ist dafür entscheidend.
Für Patienten mit chronischen Erkrankungen (z. B. Bluthochdruck, Diabetes, Herzinsuffizienz, COPD usw.) gibt es besondere Abrechnungsziffern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Die Chronikerpauschale (EBM 03220) kann nur abgerechnet werden, wenn mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt pro Quartal erfolgt. Erfolgt kein persönlicher Kontakt und wird lediglich eine Verwaltungspauschale (EBM 01430) abgerechnet, kann im Folgequartal keine Chronikerpauschale mehr abgerechnet werden – selbst wenn dann ein Arztkontakt stattfindet.
Das bedeutet: Auch bei gut eingestellten Patienten ist es zwingend notwendig, dass mindestens einmal pro Quartal ein Kontakt in der Praxis stattfindet. Ohne diesen Kontakt ist eine sachgerechte und wirtschaftliche Abrechnung nicht möglich.
Um die Versorgung sinnvoll und effizient zu gestalten, haben wir folgendes Modell eingeführt:
Einmal pro Halbjahr: ausführlicher Termin
Einmal pro Halbjahr: kurzer Kontrolltermin
Wir wissen, dass es im Praxisalltag manchmal zu Zeitproblemen oder Terminausfällen kommt. Sollte es nicht möglich sein, den Kontakt wie geplant durchzuführen, gilt:
Auch wenn Sie sich gut fühlen und „eigentlich nichts brauchen“: der Quartalskontakt ist verpflichtend. Nur so können wir Ihre Versorgung sicherstellen und die notwendigen Leistungen abrechnen. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie zu den Terminen gut vorbereitet erscheinen und alle relevanten Unterlagen mitbringen.
Mit diesem System erreichen wir, dass gut eingestellte Patienten nicht unnötig lange in der Praxis verweilen müssen. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass mindestens zweimal pro Jahr eine gründliche, ausführliche Kontrolle erfolgt. So verbinden wir medizinische Notwendigkeit, organisatorische Machbarkeit und gesetzliche Vorgaben.
Die Verordnung von Medikamenten ist eine ärztliche Aufgabe und unterliegt rechtlichen Vorgaben. Wir unterscheiden zwischen:
Um die Abläufe zu vereinfachen, bieten wir mehrere Möglichkeiten an, Rezepte zu bestellen:
Bestellzettel: Sie können schriftlich Ihre Rezeptwünsche auf einem Zettel in der Praxis abgeben. Diese werden gesammelt bearbeitet.
Telefonisch: Sie rufen an und nennen uns Ihre Wünsche. Bitte geben Sie dabei den genauen Medikamentennamen und die Dosierung an.
Zukünftig online (geplant): Über unsere Website wird es möglich sein, Rezepte für Dauermedikamente zu bestellen. Dieser Service befindet sich noch im Aufbau und wird Schritt für Schritt ergänzt.
Rezepte liegen in der Regel am Folgetag zur Abholung bereit. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine sofortige Ausstellung am Tresen nicht möglich ist. So stellen wir sicher, dass alle Bestellungen ärztlich geprüft und vollständig dokumentiert sind.
Nur Dauermedikamente können ohne erneute ärztliche Vorstellung verordnet werden.
Neue Medikamente, Änderungen der Therapie oder Medikamente von Fachärzten, die nicht dauerhaft von uns übernommen wurden, erfordern einen persönlichen Termin.
Bei Bestellungen geben Sie bitte immer an:
Fehler bei der Verordnung können schwerwiegende Folgen haben. Nur durch eine sorgfältige Prüfung stellen wir sicher, dass keine Wechselwirkungen oder Doppelverordnungen entstehen. Gerade bei Patienten mit vielen Medikamenten ist es wichtig, dass die Hausarztpraxis den Überblick behält.
Mit klaren Regeln und einer strukturierten Organisation möchten wir die Rezeptbestellung für alle Patienten einfach, sicher und planbar gestalten. Gleichzeitig gewährleisten wir, dass die ärztliche Verantwortung bei jeder Verordnung eingehalten wird.
Eine Überweisung ist keine reine Formalität, sondern eine ärztliche Aufgabe. Sie bedeutet: Der Hausarzt hält eine fachärztliche Untersuchung oder Behandlung für erforderlich und dokumentiert dies. Deshalb kann eine Überweisung nicht einfach „auf Zuruf“ an der Anmeldung ausgestellt werden.
Überweisungen können Sie bei uns beantragen:
Bitte geben Sie dabei unbedingt an:
Jede Überweisung muss vom Arzt geprüft und im System dokumentiert werden. Ohne Angabe von Fachrichtung und Grund ist dies nicht möglich. Nur so kann die Überweisung korrekt begründet und rechtlich abgesichert ausgestellt werden.
Patienten vereinbaren ihre Facharzttermine grundsätzlich selbst.
In akuten Fällen gibt es die Möglichkeit eines sogenannten Hausarztvermittlungsfalls: Der Hausarzt ruft direkt beim Facharzt an und organisiert einen kurzfristigen Termin.
Bei nicht akuten, aber zeitnah notwendigen Terminen (z. B. innerhalb von 4–8 Wochen) kann ein Vermittlungscode ausgestellt werden. Mit diesem Code können Patienten über die Telefonnummer 116117 einen Termin bei einem Facharzt vereinbaren. Achtung: Die Termine können mitunter sehr weit entfernt liegen.
Patienten kommen oft mit dem Wunsch: „Ich habe heute Nachmittag einen Facharzttermin, bitte schnell die Überweisung.“ ➽ Das ist in dieser Form nicht möglich, weil der Arzt die Notwendigkeit prüfen und dokumentieren muss.
Patienten erwarten, dass wir die Facharzttermine für sie organisieren. ➽ Das ist nicht vorgesehen. Terminvereinbarungen liegen in der Verantwortung des Patienten, außer bei echten Akutfällen.
Immer wieder werden Überweisungen ohne ausreichende Begründung gewünscht („einfach so, weil der Facharzt das will“). ➽ Auch hier gilt: Wir stellen nur Überweisungen aus, die medizinisch notwendig und dokumentiert sind.
Mit klaren Regeln für Überweisungen wollen wir sicherstellen, dass Patienten zielgerichtet und zeitnah zum richtigen Facharzt gelangen. Gleichzeitig gewährleisten wir, dass alle Überweisungen ärztlich geprüft, dokumentiert und rechtlich korrekt erfolgen.
Ein Transportschein ist eine ärztliche Verordnung, die nur ausgestellt werden darf, wenn eine medizinische Notwendigkeit für einen Krankentransport oder eine Krankenfahrt vorliegt.
Er ist kein Mittel zur Organisation von Fahrdiensten, wenn z. B. Angehörige verhindert sind oder das Taxi nicht bezahlt werden kann.
Jeder ausgestellte Transportschein muss medizinisch begründet und dokumentiert werden, da die Krankenkassen die Kosten übernehmen.
In diesen Fällen können wir den Transportschein direkt ausstellen.
Immer wieder werden wir von Patienten gebeten, Transportscheine für Behandlungen auszustellen, die eigentlich von anderen Fachärzten organisiert werden müssten.
Typisches Beispiel: Ein Orthopäde plant eine elektive Operation (z. B. Karpaltunnel-OP). Eigentlich müsste der Facharzt oder die Klinik, die den Eingriff veranlasst, den Transportschein ausfüllen. Oft geschieht das aber nicht – und die Patienten kommen dann zu uns, weil sie kurzfristig einen Schein benötigen. In solchen Fällen müssen wir immer wieder erklären: Wir sind nicht zuständig, da wir den Eingriff nicht veranlasst haben.
Wir stellen Transportscheine aus, wenn die medizinische Indikation bei uns liegt oder es sich um Notfälle und Einweisungen handelt. Für planbare Behandlungen, die von einem Facharzt oder einer Klinik veranlasst werden, ist der entsprechende Kollege zuständig.
Wir können keine nachträglichen Transportscheine ausstellen, wenn die eigentliche Verantwortung bei einem anderen Arzt liegt.
Bitte beachten Sie, dass nicht jede Einschränkung oder Transportproblematik automatisch einen Anspruch auf einen Transportschein bedeutet. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, an die wir gebunden sind. Wir helfen Ihnen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, können aber nicht alle Wünsche erfüllen.
Patienten mit echtem Bedarf sollen sicher und zuverlässig zur notwendigen Behandlung gelangen. Gleichzeitig müssen wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten, damit Transportscheine nicht missbräuchlich oder falsch ausgestellt werden.
Vor geplanten (elektiven) Operationen ist eine hausärztliche präoperative Untersuchung erforderlich. Ziel ist es, die Operations- und Narkosefähigkeit des Patienten zu prüfen und mögliche Risiken für die geplante Behandlung rechtzeitig zu erkennen. Diese Vorbereitung dient der Patientensicherheit und ist fester Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Hausarzt, Operateur und Anästhesie.
Zeitpunkt:
Die präoperative Untersuchung sollte in der Regel wenige Tage bis maximal zwei Wochen vor der Operation stattfinden, damit die Ergebnisse aktuell sind.
Terminvereinbarung:
Bitte beachten Sie, dass für die präoperative Vorbereitung rechtzeitig ein Termin in unserer Praxis vereinbart werden muss.
Medikamente:
Bei bestimmten Medikamenten (z. B. Blutverdünnern) ist es wichtig, dass rechtzeitig geklärt wird, ob sie pausiert werden müssen. Diese Entscheidung trifft der Operateur oder Anästhesist – wir unterstützen mit Informationen.
Organisation:
Der Hausarzt ist für die präoperative Diagnostik zuständig. Die endgültige OP-Entscheidung liegt beim Operateur/Anästhesisten.
Wir möchten sicherstellen, dass Patienten optimal auf ihre Operation vorbereitet sind. Durch eine strukturierte Vorbereitung vermeiden wir Komplikationen, Doppeluntersuchungen und unnötige Verzögerungen im OP-Ablauf.
Nach einer Operation ist oft eine ärztliche Nachsorge notwendig (z. B. Kontrolle der Wunde, Fäden ziehen, Verbandswechsel, Schmerztherapie, Krankschreibung, Folgerezepte, Überwachung des Heilungsverlaufs).Die hausärztliche Nachsorge ist möglich, aber nur dann sinnvoll, wenn wir alle relevanten Informationen über den Eingriff haben.
Damit wir die postoperative Betreuung übernehmen können, ist zwingend eine Überweisung vom Operateur oder der Klinik notwendig. Ohne diese Überweisung dürfen wir die Nachsorge nicht beginnen, da wir sonst nicht wissen, welche Maßnahmen geplant sind und welche Risiken bestehen.
OP-Bericht:
Enthält genaue Angaben zur Art des Eingriffs, zu Besonderheiten während der OP und zu Empfehlungen für die Nachsorge.
Nachsorgeplan:
Gibt vor, wann Verbandswechsel, Fadenzug oder Kontrollen erfolgen sollen.
Arztbrief / Entlassungsbrief:
fasst die Diagnosen und die OP-Indikation zusammen.
Medikationsplan:
Besonders wichtig, wenn nach der OP neue Medikamente (z. B. Schmerzmittel, Antibiotika, Blutverdünner) begonnen wurden.
Ohne OP- und Nachsorgebericht wissen wir nicht, wie die Wunde versorgt werden muss, wann Fäden gezogen werden sollen oder welche Komplikationen auftreten können. Wir tragen die volle Verantwortung, sobald wir die Nachsorge übernehmen – und brauchen deshalb eine klare medizinische Grundlage.
Bitte kümmern Sie sich sobald Sie wissen, wann Ihre Operation geplant ist, auch direkt um einen Termin für die postoperative Nachsorge in unserer Praxis. So stellen wir sicher, dass wir Ihnen zeitgerecht einen Termin anbieten können und dass die Nachsorge ohne Verzögerung erfolgen kann.
Kurzfristige Anfragen („Ich war gestern operiert, wann kann ich kommen?“) sind organisatorisch schwer umsetzbar und führen zu Problemen.
Patienten kommen direkt nach der OP mit der Erwartung, dass der Hausarzt sofort alle weiteren Maßnahmen übernimmt. Oft fehlen jedoch die notwendigen Unterlagen (Berichte, OP-Plan, genaue Anweisungen). In solchen Fällen können wir die Nachsorge nicht übernehmen, bis die Unterlagen vorliegen. Die Pflicht zur Bereitstellung dieser Unterlagen liegt bei der Klinik oder dem Operateur.
Wir übernehmen die postoperative Nachsorge gerne und zuverlässig – aber nur, wenn die Unterlagen vollständig sind. Die Verantwortung für die Überweisung und die Bereitstellung der Unterlagen liegt beim Operateur bzw. der Klinik. Sollte etwas fehlen, müssen Patienten sich aktiv darum kümmern, dass die Unterlagen nachgereicht werden.
Unser Ziel
Immer wieder werden wir nach ärztlichen Attesten gefragt, zum Beispiel für Schule, Arbeitgeber, Behörden, Vereine oder Versicherungen. Wichtig ist zu wissen: Atteste sind in den meisten Fällen keine Kassenleistung. Das bedeutet: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht – die Erstellung eines Attestes muss privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden.
Kurze Bescheinigungen: z. B. „Der Patient war vom … bis … krankheitsbedingt verhindert“ (oft für Schule oder Kindergarten gewünscht).
Arbeitsfähigkeits-/Sporttauglichkeitsbescheinigungen: Bestätigung, dass jemand gesundheitlich in der Lage ist, bestimmte Tätigkeiten auszuüben (z. B. für den Sportverein oder bestimmte Arbeitsstellen).
Atteste für Versicherungen: z. B. Bestätigungen über Vorerkrankungen oder Krankheitsverläufe.
Bescheinigungen für Behörden: z. B. zur Vorlage beim Amt, wenn gesundheitliche Einschränkungen geltend gemacht werden.
Atteste können nicht immer sofort ausgestellt werden. Teilweise sind Unterlagen oder eine Untersuchung notwendig. Bitte planen Sie rechtzeitig und sprechen Sie uns frühzeitig an.
Für jedes Attest müssen wir eine ärztliche Prüfung vornehmen und eine dokumentierte Grundlage haben. Eine Ausstellung „auf Zuruf“ ohne entsprechende Befunde ist nicht möglich.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Umfang des Attestes und der GOÄ. Einfache Bescheinigungen kosten meist nur wenige Euro. Umfangreiche Atteste (z. B. für Versicherungen mit Sichtung mehrerer Arztbriefe) können deutlich teurer sein. Die Kosten müssen vom Patienten selbst getragen werden.
Wir stellen Atteste gerne aus, wenn sie notwendig sind und wir die entsprechenden Informationen vorliegen haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dabei an die gesetzlichen Regelungen gebunden sind und nicht kostenlos arbeiten dürfen.
Unser Ziel ist es, Ihnen rechtzeitig die Unterlagen bereitzustellen, die Sie benötigen – mit klarer Transparenz über den Aufwand und die Kosten.
Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten Vorsorgemaßnahmen in der Medizin. Sie schützen nicht nur den einzelnen Patienten, sondern tragen auch zum Schutz der Allgemeinheit bei. Unsere Praxis bietet daher ein umfassendes Impfangebot nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) an.
Dazu gehören alle von der STIKO empfohlenen Impfungen, zum Beispiel:
Diese Impfungen werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.
Vor Reisen ins Ausland kann es notwendig sein, zusätzliche Impfungen durchzuführen, z. B.:
Welche Impfungen sinnvoll sind, hängt vom Reiseziel, der Aufenthaltsdauer und den geplanten Aktivitäten ab. Die Beratung und Durchführung von Reiseimpfungen gehören in der Regel zu den IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) und müssen privat bezahlt werden. Manche Krankenkassen erstatten die Kosten anteilig oder vollständig – bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld.
Bitte bringen Sie immer Ihren Impfpass mit, wenn Sie zur Impfung oder Beratung kommen. Nur so können wir prüfen, welche Impfungen bereits erfolgt sind und welche noch notwendig sind. Ohne Impfpass ist keine vollständige Beratung möglich.
Viele Patienten wissen nicht genau, welche Impfungen sie haben oder benötigen – deshalb ist der Impfpass so wichtig.
Bei Reiseimpfungen kommen Patienten manchmal zu kurzfristig vor Reiseantritt. Bitte beachten Sie:
Deshalb empfehlen wir: Melden Sie sich mindestens 6–8 Wochen vor einer geplanten Reise zur Impfberatung in unserer Praxis.
Wir beraten Sie umfassend zu allen Standard- und Reiseimpfungen. Wir führen Impfungen nach STIKO-Empfehlungen als Kassenleistung durch. Reiseimpfungen und spezielle Impfungen sind Selbstzahlerleistungen – wir informieren Sie transparent über die Kosten. Ziel ist es, Sie individuell und rechtzeitig zu schützen.
Nicht alle medizinisch sinnvollen Leistungen sind im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Leistungen, die außerhalb des Leistungskataloges liegen, werden als IGeL-Leistungen bezeichnet. Diese müssen von den Patienten selbst bezahlt werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
1. Beratung zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Viele Patienten möchten für den Ernstfall vorsorgen und rechtzeitig festlegen, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Wir bieten eine ärztliche Beratung an, in der wir medizinische Inhalte verständlich erklären und gemeinsam mit Ihnen durchsprechen, welche Entscheidungen sinnvoll sein können. Wichtig: Wir erstellen keine juristischen Dokumente – unsere Beratung bezieht sich ausschließlich auf die medizinische Seite.
2. Check-Up Plus (erweiterte Vorsorgeuntersuchung)
Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen bieten wir eine erweiterte Beratung mit präventivem Schwerpunkt an:
Manche medizinischen Beratungen oder Maßnahmen sind aus ärztlicher Sicht sehr hilfreich, gehören aber nicht zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Gerade im Bereich Vorsorge und Prävention bieten IGEL-Leistungen die Möglichkeit, über den Kassenstandard hinaus mehr für die eigene Gesundheit zu tun.
Vor jeder IGEL-Leistung informieren wir Sie über die voraussichtlichen Kosten. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ. Sie entscheiden immer selbst, ob Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.
Wir bieten nur solche IGEL-Leistungen an, die aus unserer ärztlichen Sicht sinnvoll und hilfreich für Ihre Gesundheit sind. Reine „Wunschleistungen“ ohne medizinischen Nutzen (z. B. fragwürdige Untersuchungen, die keinen klaren Mehrwert bringen) bieten wir nicht an.
Unser Ziel ist es, Ihnen durch ausgewählte Zusatzleistungen eine individuelle, präventive und zukunftsorientierte Versorgung zu ermöglichen.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird ausgestellt, wenn ein Patient aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist, seiner Arbeit nachzugehen. Sie ist ein rechtliches Dokument, das sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Krankenkasse Bedeutung hat. Deshalb darf eine AU nur nach einer ärztlichen Prüfung erfolgen.
Bei bekannten Patienten kann eine Krankschreibung in bestimmten Fällen auch telefonisch erfolgen.
Voraussetzungen:
Ablauf:
Eine AU darf nicht „auf Zuruf“ ohne ausreichende Informationen oder nur aus organisatorischen Gründen ausgestellt werden. Facharzttermine oder planbare Untersuchungen bei Spezialisten sind kein Grund für eine Krankschreibung, wenn der Patient ansonsten arbeitsfähig ist.
Beispiel:
Häufig entsteht Unmut, wenn Patienten während der Arbeitszeit zu Arztterminen müssen. Grundsätzlich gilt:
Die AU ist ein wichtiges Dokument im Gesundheitssystem – sie darf nicht aus Gefälligkeit oder Bequemlichkeit ausgestellt werden. Patienten müssen verstehen, dass es klare rechtliche Rahmenbedingungen gibt. Eine unberechtigte Krankschreibung kann für Arzt und Patient rechtliche Folgen haben.
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab dem 01.10.2025 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Ziel ist es, dass medizinische Befunde, Arztbriefe, Laborwerte und Medikationspläne digital verfügbar sind und an einem zentralen Ort gespeichert werden können. Die ePA ist jedoch eine patientengeführte Akte – das bedeutet, Sie als Patient haben die Kontrolle über die Inhalte und die Zugriffsrechte.
Typische Fragen sind:
Wichtiger Hinweis:
Wir unterstützen die Einführung der ePA und stellen aktuelle Befunde auf Wunsch in Ihre Akte ein. Wir sind jedoch nicht in der Lage, Ihre gesamte medizinische Vorgeschichte in die ePA zu übertragen oder Ihre Akte für Sie zu verwalten.
Bitte nutzen Sie die Angebote Ihrer Krankenkasse, um sich über die Bedienung, Verwaltung und Nutzung der ePA zu informieren.
Mit dem Umzug in die neuen Praxisräume führen wir ein neues Anmeldesystem ein, um die Abläufe an der Rezeption klarer und ruhiger zu gestalten. Ziel ist es, dass Patientenanliegen geordnet und ohne Gedränge bearbeitet werden können.
Im Eingangsbereich der Praxis befindet sich künftig eine Ampelanlage, die den Zugang zur Anmeldung steuert.
Bisher kam es an der Anmeldung häufig zu Unruhe und Gedränge, weil mehrere Patienten gleichzeitig ihr Anliegen vortragen wollten. Mit der Ampelregelung wollen wir erreichen, dass:
„Muss ich jetzt länger warten?“
„Was ist, wenn ich nur etwas abgeben möchte (z. B. Rezeptzettel)?“
Die Ampel ist ein einfaches Hilfsmittel, um für mehr Ruhe, Klarheit und Struktur im Anmeldebereich zu sorgen. Wir möchten eine angenehme Atmosphäre schaffen, in der jedes Anliegen nacheinander und ohne Hektik bearbeitet werden kann.
Hausbesuche gehören zu den klassischen Aufgaben einer Hausarztpraxis. Sie sind aber nicht in jedem Fall möglich oder vorgesehen.
Grundsätzlich gilt: Hausbesuche erfolgen dann, wenn ein Patient aus medizinischen Gründen nicht in der Lage ist, die Praxis selbstständig aufzusuchen.
Wann sind Hausbesuche medizinisch notwendig?
Wir haben einen festen Terminblock für Hausbesuche. Dienstagnachmittag ist reserviert für:
Bei akuten Hausbesuchen bitten wir um sofortige telefonische Kontaktaufnahme mit der Praxis. Wir entscheiden dann im Einzelfall, ob ein Arzt am selben Tag vorbeikommt oder ob direkt der Rettungsdienst oder Notarzt gerufen werden sollte.
Hausbesuche sind sehr zeitintensiv. Jeder Hausbesuch bedeutet, dass in dieser Zeit weniger Patienten in der Praxis behandelt werden können. Mit einer klaren Planung (Dienstagnachmittag) stellen wir sicher, dass die wirklich notwendigen Hausbesuche zuverlässig durchgeführt werden können, ohne den Praxisbetrieb dauerhaft zu überlasten.
Nach einem Krankenhausaufenthalt ist es sehr wichtig, dass die weitere Behandlung und Versorgung nahtlos weitergeführt wird. Immer wieder kommt es hier zu Problemen, weil Patienten nicht alle notwendigen Unterlagen mit nach Hause bekommen oder nicht wissen, welche Schritte als nächstes erforderlich sind. Damit wir Sie nach der Entlassung optimal betreuen können, sind bestimmte Informationen und Dokumente unverzichtbar.
1. Arztbrief / Entlassungsbericht
2. Medikationsplan
3. Befunde von Untersuchungen
4. Verordnungen
5. Nachsorgeempfehlungen
Krankenhäuser sind verpflichtet, Patienten so auszustatten, dass die erste Zeit nach der Entlassung gesichert ist. In der Regel bedeutet das:
In den letzten Jahren hat sich die Situation im ländlichen Raum stark verändert:
Das führt dazu, dass wir als Hausärzte zunehmend auch die Verordnungen von Facharztmedikamenten übernehmen.
Fachärzte verordnen häufig teure oder spezielle Medikamente, die nach den Richtlinien des Arzneimittelkataloges eigentlich nicht dauerhaft vom Hausarzt getragen werden sollen. Für uns als Hausärzte bedeutet das:
Wenn wir Sie an einen Facharzt überweisen, möchten wir sicherstellen, dass der Termin für Sie und für den Kollegen möglichst effizient verläuft. Häufig kommt es jedoch vor, dass Patienten ohne die notwendigen Unterlagen zum Facharzt gehen. Das führt dazu, dass:
Patienten sind mitverantwortlich dafür, dass bei Facharztterminen alle relevanten Unterlagen vorliegen. Es reicht nicht, sich darauf zu verlassen, dass Hausarzt oder Facharzt die Dokumente „schon irgendwie“ austauschen. Jeder Patient sollte eine eigene kleine Patientenakte führen und diese bei Terminen mitnehmen.
Der Facharzt kann nur dann zielgerichtet arbeiten, wenn alle Informationen vorliegen. Ohne Unterlagen muss der Facharzt häufig Untersuchungen wiederholen – das kostet Zeit und Geld. Fehlende Befunde können dazu führen, dass wichtige Diagnosen oder Behandlungsentscheidungen verzögert werden.
Viele Patienten haben nach einer Überweisung wiederkehrende Kontrolltermine bei Fachärzten (z. B. Kardiologie, Pulmologie, Neurologie). Oft bekommen wir als Hausärzte von diesen Terminen keine Rückmeldungen oder Befunde. Das führt im Alltag zu Problemen, wenn Patienten mit neuen Fragen oder Verordnungswünschen zu uns kommen.
Ohne aktuelle Befunde können wir nicht sicher entscheiden, ob eine Weiterverordnung medizinisch richtig oder überhaupt zulässig ist. Wir sehen uns nicht in der Pflicht, jedem fehlenden Bericht hinterher zu telefonieren.
Fachärzte sind verpflichtet, die von ihnen veranlassten Befunde und Empfehlungen selbst an den Patienten oder den Hausarzt weiterzugeben.
Heilmittelverordnungen sind ärztliche Rezepte für z. B. Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Sie dürfen nur ausgestellt werden, wenn eine medizinische Indikation besteht und die Verordnung im Rahmen der Heilmittelrichtlinien zulässig ist. Für jede Verordnung müssen wir als Ärzte die Verantwortung übernehmen und dokumentieren, warum diese notwendig ist.
Heilmittel sind ein budgetiertes Gut: Jede Praxis hat nur ein bestimmtes Kontingent. Werden zu viele Verordnungen ohne klare Indikation ausgestellt, drohen der Praxis Regresse durch die Krankenkassen. Das bedeutet: Wir sind verpflichtet, sehr genau zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Verordnung möglich ist.